Deck- und Besamungsbedingungen
FRISCHSPERMA 2011
Die Decksaison bzw. der Samenversand beginnt am 01.02 und endet am 31.08.
Es werden nur gesunde Stuten zur Besamung angenommen. Jede Stute muß frei sein von ansteckenden Krankheiten.
Der einwandfreie Befund einer CERVIX Tupferprobe, die nicht älter als 21 Tage sein darf, ist vorzulegen bei allen Stuten, ausgenommen Stuten mit Fohlen bei Fuß.
Sollte in dem Herkunftsland der Stute während der letzten 12 Monate VIRUS ABORT aufgetreten sein, ist die Unterbringung im Gestüt Osterhof nicht möglich. Eine Besamung wird abgelehnt. Bei Nichtbeachtung wird der Stutenhalter regresspflichtig gemacht.
Das Pensionsgeld beträgt pro Tag für Einzelstuten € 12,00, für Stuten mit Fohlen bei Fuß € 15,00 zzgl. MwSt.
Die Decktaxe beträgt für 1 Stute
für El Sid 2500,00 €,
für Vergil 2500,00 €,
zzgl. 7 % MwSt. für die Decksaison 2011. Das Deckgeld ist bei Unterschrift des Vertrages zur Zahlung fällig.
Deckscheine werden erst nach vollständiger Bezahlung der Decktaxe und aller Nebenkosten ausgehändigt.
Bei Besamung einer Stute auf dem Gestüt Osterhof werden folgende Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt:
Frischsamen Samenherstellungskosten: € 80,00 pro Besamung
Samenherstellungskosten an Samstagen: € 80,00 zzgl. 50% Zuschlag
Samenherstellungskosten an Sonn- und Feiertagen: € 80,00 zzgl. 100% Zuschlag
Besamungskosten: € 35,00 pro Besamung
Ultraschalluntersuchungen: € 20,00 pro Untersuchung
Trächtigkeitsuntersuchungen: erste € 40,00, weitere € 30,00
Bei Samenversand betragen die Kosten für die Samenherstellung € 100,00 pro Versand. In dieser Gebühr sind die Kosten für eine Styroporbox zum Versand enthalten, diese Styroporbox braucht nicht zurück geschickt werden.
Alle Kosten zzgl. MwSt. Die Kosten für den Samenversand werden extra berechnet.
Falls der Versand in einem Container (gefroren) erfolgt, muss dieser schnellstmöglich zurückgeschickt werden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten des Stutenbesitzers. Im Regelfall erfolgt der Versand jedoch in einer Styroporbox. Der Stutenbesitzer und der Tierarzt der Stute sind dazu verpflichtet, den Samen-Begleitzettel korrekt und vollständig auszufüllen und diesen schnellstmöglich zurückzuschicken.
Eine Lebendfohlengarantie bis zum 1. Tag nach dem Abfohlen wird vom Hengsthalter gewährleistet.
Sollte die Stute nicht tragend sein, verfohlen oder ähnliches kann die Stute in der kommenden Decksaison 2012 kostenlos neu gedeckt bzw. besamt werden. In Absprache mit dem Hengsthalter kann auch eine andere Stute des Stutenbesitzers besamt bzw. gedeckt werden. Es fallen im Jahr der Nachbedeckung nur die Pensions- und Nebenkosten sowie Samenherstellungs-, Besamungs- und Samentransportkosten an. Sollte auch bei dieser Nachbedeckung kein Lebendfohlen erzeugt werden, kann gegen eine Nachzahlung von 50 % der Decktaxe in der folgenden Saison 2013 nochmals eine Nachbedeckung vorgenommen werden
Kosten für eventuell notwendige Follikelkontrollen und sonstige tierärztliche Bemühungen gehen zu Lasten des Stutenhalters, ebenso Hufschmied und andere Extras.
Für bestmögliche Unterkunft und Pflege der Stute und des dazugehörigen Fohlens wird Sorge getragen. Der Hengsthalter übernimmt jedoch keine Haftung für Tod, Beschädigung oder Wertminderung der Gastpferde, gleich welcher Ursache. Eine Haftpflichtversicherung für im Gestüt Osterhof eingestellte Pferde sowie eine Lebensversicherung über den tatsächlichen Wert wird empfohlen. Die Besitzer der Stuten und Fohlen gelten als Tierhalter und bleiben haftbar im Sinne des BGB.