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Monther Al Nasser Deckbedingungen 2010 TGKarl_Heinz Stöckle 2/10/201053.88Download
MPA Giovanni Deckbedingungen 2010Karl_Heinz Stöckle 2/10/201011.78Download
Vergil Deckbedingungen 2010Karl_Heinz Stöckle 8/19/201065.66Download
Monther Al Nasser Deckbedingungen 2010 FrischsamenKarl_Heinz Stöckle 2/10/201046.78Download
Ajman Moniscione Deckbedingungen 2010Karl_Heinz Stöckle 1/18/20109.24Download
El Sid Deckbedingungen 2010Karl_Heinz Stöckle 8/19/201065.08Download
Kubinec Deckbedingungen 2010Karl_Heinz Stöckle 1/18/201012.38Download

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 Deck- und Besamungsbedingungen für Deckhengste Minimize

Deck- und Besamungsbedingungen

FRISCHSPERMA 2010


 

Die Decksaison bzw. der Samenversand beginnt am 01.02 und endet am 31.08.

Es werden nur gesunde Stuten zur Besamung angenommen. Jede Stute muß frei sein von ansteckenden Krankheiten.

Der einwandfreie Befund einer CERVIX Tupferprobe, die nicht älter als 21 Tage sein darf, ist vorzulegen bei allen Stuten, ausgenommen Stuten mit Fohlen bei Fuß.

Sollte in dem Herkunftsland der Stute während der letzten 12 Monate VIRUS ABORT aufgetreten sein, ist die Unterbringung im Gestüt Osterhof nicht möglich. Eine Besamung wird abgelehnt. Bei Nichtbeachtung wird der Stutenhalter regresspflichtig gemacht.

 

Das Pensionsgeld beträgt pro Tag für Einzelstuten € 12,00 und für Stuten mit Fohlen bei Fuß € 15,00 zzgl. MwSt.

 

Die Decktaxe beträgt für 1 Stute

für El Sid 2.200,00 €,

für Vergil 1.950,00 €,

zzgl. 7 % MwSt. für die Decksaison 2010. Das Deckgeld ist bei Unterschrift des Vertrages zur Zahlung fällig.

Deckscheine werden erst nach vollständiger Bezahlung der Decktaxe und aller Nebenkosten ausgehändigt.

 

Bei Besamung einer Stute auf dem Gestüt Osterhof werden folgende Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt:

Frischsamen  Samenherstellungskosten€ 80,00 pro Besamung

Besamungskosten€ 20,00 pro Besamung

Ultraschalluntersuchungen€ 20,00 pro Untersuchung

Trächtigkeitsuntersuchung€ 40,00 erste Untersuchung, weitere 30,00

 

Bei Samenversand betragen die Kosten für die Samenherstellung € 100,00 pro Versand. In dieser Gebühr sind die Kosten für eine Styroporbox zum Versand enthalten. Diese Styroporbox braucht nicht zurück geschickt werden.

Die Besamungskosten entfallen bei Samenversand. Alle Kosten zzgl. MwSt.

Die Kosten für Samenversand werden extra berechnet. Im Regelfall erfolgt der Versand unfrei.

Falls der Versand in einem Container erfolgt  muss dieser schnellstmöglich zurück geschickt werden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten des Stutenbesitzers.  Im Regelfall erfolgt der Versand jedoch in einer Styroporbox. Der Stutenbesitzer und der Tierarzt der Stute sind dazu verpflichtet den Samen-Begleitzettel korrekt und vollständig auszufüllen. Der Samen-Begleitzettel muss schnellstmöglich zurück geschickt werden.

 

Eine Lebendfohlengarantie bis zum 1. Tag nach dem Abfohlen wird vom Hengsthalter gewährleistet.

Sollte die Stute nicht tragend sein, verfohlen oder ähnliches kann die Stute in der kommenden Decksaison 2011 kostenlos neu gedeckt bzw. besamt werden. In Absprache mit dem Hengsthalter kann auch eine andere Stute des Stutenbesitzers besamt bzw. gedeckt werden. Es fallen im Jahr der Nachbedeckung nur die Pensions- und Nebenkosten sowie Samenherstellungs-, Besamungs und Samentransportkosten an. Sollte auch bei dieser Nachbedeckung kein Lebendfohlen erzeugt werden kann gegen eine Nachzahlung von 50 % der Decktaxe in der folgenden Saison 2012 nochmals eine Nachbedeckung vorgenommen werden

 

Kosten für eventuell notwendige Follikelkontrollen und sonstige tierärztliche Bemühungen gehen zu Lasten des Stutenhalters, ebenso Hufschmied und andere Extras.

 

Für bestmögliche Unterkunft und Pflege der Stute und des dazugehörigen Fohlens wird Sorge getragen. Der Hengsthalter übernimmt jedoch keine Haftung für Tod, Beschädigung oder Wertminderung der Gastpferde, gleich welcher Ursache. Eine Haftpflichtversicherung für im Gestüt Osterhof eingestellte Pferde sowie eine Lebensversicherung über den tatsächlichen Wert wird  empfohlen. Die Besitzer der Stuten und Fohlen gelten als Tierhalter und bleiben haftbar im Sinne des BGB.

 


      

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